Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg soll in entscheidenden Punkten geändert werden. Einige dieser Änderungen stellen den demokratischen und rechtsstaatlichen Charakter der Geschäftsordnung grundsätzlich in Frage.
Uwe Dinda, Geschäftsführer der AfD-Fraktion in der BVV Lichtenberg, erklärt zu den Änderungsplänen des BVV-Ausschusses „Geschäftsordnung“:
Besonders problematisch ist die geplante Neufassung von Paragraph 46. Demnach soll eine Person, die „in grober Weise die Ordnung (dazu gehören auch diskriminierende Äußerungen oder schwere Beleidigungen)“ verletzt, von der BVV-Sitzung ausgeschlossen werden. Kommt die Person der Aufforderung zum Verlassen des Saals nicht nach, so soll sie von zwei weiteren Sitzungstagen ausgeschlossen werden. Wird die angeblich „grobe Verletzung“ nachträglich festgestellt, so die geplante Neufassung, kann der oder die Betroffene sogar bis zu drei Sitzungstage von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Da nirgends juristisch exakt definiert ist, was eine Verletzung der Ordnung in „grober Weise“ ist, öffnet diese Neufassung der politischen Willkür Tür und Tor. Demokratisch gewählte Bezirksverordnete könnten dann von bis zu drei Sitzungen ausgeschlossen werden. Eine solche Neufassung von Paragraph 46 stellt den demokratischen und rechtsstaatlichen Charakter der Geschäftsordnung grundsätzlich in Frage. Bei allen Demokraten müssen da die Alarmglocken läuten. Die AfD-Fraktion wird deshalb gegen die geplante Änderung der BVV-Geschäftsordnung stimmen.