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Abschieben und Grenzen sichern statt Millionen für Asyl-Hotels ausgeben!

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Tausende in Berlin lebende Flüchtlinge müssten Deutschland verlassen. Doch Politik und Verwaltung scheitern daran, sie abzuschieben. Stattdessen will der Berliner CDU-SPD-Senat millionenteure Massenunterkünfte einrichten.

Heribert Eisenhardt, integrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion in der BVV Lichtenberg, erklärt:

„Mehr als 16.200 Flüchtlinge, die derzeit in Berlin leben, sind ausreisepflichtig. Sie reisen aber nicht freiwillig aus und abgeschoben werden die allermeisten von ihnen auch nicht. Stattdessen kommen jährlich Tausende hinzu. So vergrößert sich das Problem ständig. Und dem Berliner CDU-SPD-Senat fällt dazu nur ein, Lichtenberg und ganz Berlin mit immer neuen und größeren Flüchtlingsunterkünften zu belasten.

Nun soll ein großes Asyl-Hotel in der Landsberger Allee für mindestens 1.200 Flüchtlinge gekauft oder gemietet werden. So oder so entsteht den Steuerzahlern ein Millionen-Schaden für eine Flüchtlingsunterkunft, die von den Lichtenbergern nicht gewollt wird. Und das aus guten Gründen: Es gibt bereits 13 Flüchtlingsunterkünfte im Bezirk, die Lichtenberg stark belasten. Weitere werden vorbereitet. Bei der geplanten Massenunterkunft im City Hotel in der Landsberger Allee ist bereits jetzt klar, dass die Sicherheit der Anwohner nicht zu gewährleisten ist und es nicht genug Ärzte, Kitas und Schulen in der Umgebung gibt. Die AfD-Fraktion lehnt daher die vom CDU-SPD-Senat geplante Massenunterkunft für Flüchtlinge im City Hotel in Lichtenberg ausdrücklich ab. Alle Ausreisepflichtigen müssen abgeschoben und die Grenzen Europas und Deutschlands gesichert werden.“

AfD-Kundgebung „Es wird uns zu bunt! Lichtenberg ist voll!“: Die AfD-Fraktion veranstaltet am Donnerstag, 29. August 2024, um 18 Uhr eine Kundgebung am Lindencenter / Zingster Straße

BVV-Sondersitzung zur Flüchtlingskrise in Lichtenberg: Die AfD-Fraktion hat eine Sondersitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg für den 26. September 2024 beantragt. Gemäß Geschäftsordnung §21 Abs. 2 muss eine Sondersitzung stattfinden, wenn eine Fraktion dies verlangt.