Die AfD-Fraktion stellt am Donnerstag, 21.3.2024, ihren Antrag zur Diskussion und Abstimmung, nach dem das Bezirksamt Lichtenberg aufgefordert wird, das Asylbewerberleistungsgesetz, das in Paragraph 5 die Möglichkeit zur Arbeitspflicht vorsieht, in geeigneter Form umzusetzen. Die Asylbewerber werden demnach bei einem festgelegten Entgelt (80 Cent/Stunde) zur Wahrnehmung einer kommunal zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.
Heribert Eisenhardt, integrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion in der BVV Lichtenberg, erklärt:
„Lichtenberg hat die Chance als Berliner Modellbezirk für die verpflichtende Arbeit von Asylbewerbern Erfahrungen zu sammeln und zum Vorbild für die anderen Bezirke der Hauptstadt zu werden. Derzeit wird die in Paragraph 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes vorgesehene Arbeitspflicht in Berlin nicht angewendet. Obwohl viele Asylbewerber sicher gerne sinnvoll beschäftigt würden und die Berliner es mehrheitlich vermutlich ebenso gut fänden, wenn die zahlreichen Asylbewerber sich konstruktiv gesellschaftlich einbringen würden. Grünflächenpflege, Reinigungsarbeiten und Gebäudeinstandhaltungsmaßnahmen werden vom Bezirksamt oder von den Trägern der Asylbewerberunterkünfte fremdvergeben, obwohl hier durch die Arbeit der Asylbewerber deutliche Kostenersparnisse möglich wären.“
Redaktionen: Den Antrag der AfD-Fraktion „Lichtenberg setzt als Berliner Modellbezirk verpflichtende Arbeit für Asylbewerber nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes um“ finden Sie hier >>> https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=10287