Seit Juni 2021 gibt es in Berlin ein „Partizipations- und Migrationsgesetz“. Der Paragraph 7 dieses Gesetzes legt fest, dass das Land Berlin die Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung gezielt fördern soll. Die AfD-Fraktion will nun das Bezirksamt Lichtenberg per Antrag in der Bezirksverordnetenversammlung am 25. Januar dazu verpflichten, einen jährlichen Bericht über die Umsetzung der ethnischen Quotierung abzugeben. Werden Bewerber mit Migrationshintergrund unzulässig bevorteilt? Wer legt beispielsweise fest, wie vergleichbar eine im Ausland erworbene Qualifikation für eine Stelle ist? Werden Bewerber ohne Migrationshintergrund benachteiligt, weil sie zwar qualifiziert sind aber keinen Migrationshintergrund haben? Und wenn ja, in welchem Umfang? Antworten auf diese Fragen kann ein solcher Bericht geben.
Heribert Eisenhardt, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion in der BVV Lichtenberg, erklärt zum Antrag:
„In diesem Bericht zur Umsetzung des Partizipations- und Migrationsgesetzes sollte das Bezirksamt Lichtenberg mindestens ausführen, wie hoch der zugrunde gelegte prozentuale Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Berlin und speziell in Lichtenberg im Vorjahreszeitraum war. Es soll angegeben werden, wie viele Bewerbungen insgesamt eingingen und wie viele Einstellungen von Personen mit und ohne Migrationshintergrund in welcher Funktion erfolgten. Zusammenfassend sollte dann über alle Bereiche ebenfalls aufgeführt werden, wie der aktuelle Stand der Umsetzung der Gesamt-Migrantenquote im Bezirksamt zu dem jeweiligen Zeitpunkt war.
Eine ethnische Quotierung nach Migrationshintergrund, wie im Berliner Partizipationsgesetz vorgeschrieben, führt weg von der alleinigen Zugrundelegung des Leistungsgedankens bei Einstellungen und hin zu einem Generalverdacht von möglicher Diskriminierung bzw. Bevorzugung von Ethnien. Bei sich stetig ändernden Anteilen der Berliner Bevölkerung mit Migrationshintergrund muss die Umsetzung des Gesetzes als kontinuierlicher Prozess angelegt sein. Im Gesetz ist die Erhebung von anonymisierten Personaldaten bereits in Paragraph 8 gefordert, so dass sich der Aufwand für eine Berichtserstellung in Grenzen halten dürfte. Eine jährliche und transparente Berichterstattung des Bezirksamtes an alle Verordneten ist sinnvoll, um so den Verdacht der Bevorzugung oder Benachteiligung von Ethnien, egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund, bei Einstellungen ausschließen zu können.“